Allgemeines

Die Kosten für eine Behandlung beim Heilpraktiker werden von den meisten gesetzlichen Krankenkassen nicht getragen und müssen daher von Ihnen selbst übernommen werden. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, einen entsprechenden Zusatztarif bei einer privaten Krankenkasse abzuschließen, der in diesen Fällen einspringt. Einen solchen Zusatztarif gibt es bereits ab ca. EUR 10,00 im Monat (je nach Eintrittsalter, Versicherungsumfang und Gesellschaft). Einen informativen Ratgeber dazu finden Sie hier.

  

Private Krankenkassen übernehmen heilpraktische Leistungen ganz oder teilweise entsprechend den von Ihnen abgeschlossenen Tarifoptionen, in der Regel jedoch nur gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).  Heilpraktiker sind nicht an das  GebüH gebunden. Da die Erstattungssätze nach der GebüH nicht kostendeckend sind, rechne ich auf Basis unten stehender Kostensätze ab.

 

Über die Höhe der für Sie zu erwartenden Behandlungskosten und den konkreten Abrechnungsmodus kläre ich Sie vor Beginn der Behandlung auf. Es ist empfehlenswert, dass Sie sich gegebenenfalls bereits im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse über die Höhe der für Sie zutreffenden Erstattungssätze informieren. Von der Krankenkasse nicht übernommene Kosten sind von Ihnen selbst zu tragen.

 

Die Behandlungskosten sind direkt im Anschluss an die Behandlung in bar zu begleichen.

Sie erhalten eine Quittung. Privat Versicherte oder Patienten mit Zusatzversicherung erhalten eine Rechnung, die sie bei der Versicherung einreichen können. Bitte sprechen Sie mich darauf an.

Auszug Behandlungskosten

Erstanamnese (Erstgespräch 1 h)
inklus. Puls- und Zungendiagnose                                75 € gesetzlich Versicherte

                                                                                           85 € privat Versicherte oder 

                                                                                            mit Zusatzversicherung

 

 (bei höherem Zeitaufwand als 1 h: pro Viertelstunde jeweils plus 20 €)

 

 individuelle Kräuterrezeptur (Erstellung)                     20 € 
(+indiv. Kosten der Apotheke für die Kräuter)

 Nachbestellen einer Tinktur/Mischung                         10 €


Akupunktur (je Sitzung)                                                  65 €   

Behandlung 1 h, dies beinhaltet 15 min für Puls- und Zungendiagnose und kurzes Feedback über Behandlungsfortschritt; darüber hinaus 20 € je Viertelstunde, auch für eventuellen Beratungsaufwand)

Folge-Konsultation   (pro Stunde)                                      80 €

 

        Pro Viertelstunde 20 €

 

        Zusätzliche Kosten für eventuelle Tinkturerstellung (s. o.)

 

 

 

                

Für Kinder und Jugendliche gelten Sonderpreise. Bitte anfragen.

 

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